Warum muss meine Webseite barrierefrei sein?
Der Grund warum eine Webseite barrierefrei sein muss ist das Ergebnis eines gesellschaftlichen und politischen Wandels, der in den letzten zehn Jahren zunehmend an Dynamik gewonnen hat. Digitale Barrierefreiheit wurde in dieser Zeit nicht nur als technisches Ziel erkannt, sondern als Menschenrecht, Innovationsfaktor und wirtschaftliche Notwendigkeit verankert. Daraus resultierte die Überlegung ob eine Webseite barrierefrei sein.
Bereits 2016 verpflichtete sich dann die Europäische Union mit der EU-Webseitenrichtlinie (EU) 2016/2102 dazu, öffentliche Stellen zu mehr digitaler Inklusion zu bewegen. Diese Richtlinie war der erste große Schritt, der Barrierefreiheit im Internet aus der Nische holte und gesetzlich verankerte. In Deutschland wurde sie mit der BITV 2.0 in nationales Recht umgesetzt – eine klare politische Entscheidung zugunsten inklusiver Webangebote im öffentlichen Bereich.
2019 folgte dann der nächste Meilenstein auf EU-Ebene: Der European Accessibility Act (Richtlinie EU 2019/882) legte den Grundstein für einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen in der Privatwirtschaft. Er markierte eine Zäsur, indem er die Verantwortung nicht länger nur beim Staat sah, sondern auch Unternehmen und Online-Dienstleister einbezog. Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde diese Richtlinie schließlich in ein geltendes Gesetzt überführt, weshalb sich prinzipiell jedes Unternehmen die Frage stellen sollte, „muss meine Webseite barrierefrei sein?“.
Diese politischen Entscheidungen sind Ausdruck eines übergeordneten Ziels: Die digitale Teilhabe für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen. Ein Gedanke, der sich daraus ergibt: Muss meine Webseite barrierefrei sein? Das Internet ist längst kein optionales Medium mehr, sondern ein zentrales Element gesellschaftlicher, beruflicher und wirtschaftlicher Teilhabe. Und genau deshalb rücken digitale Barrieren immer stärker in den Fokus von Politik und Gesetzgebung.
Die aktuelle Gesetzliche Regelung zur Barrierefreiheit auf Webseiten
Die neuen rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit von Webseiten basieren auf einer Kombination aus europäischen Richtlinien und nationalen Gesetzen. Die neue Regelung zur Barrierefreiheit auf Webseiten soll Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Diensten ermöglichen. Für die Bundesrepublik Deutschland sind hierbei mehrere gesetzliche Grundlagen von Relevanz, wenn es um die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit und somit auch zur Frage „muss meine Webseite barrierefrei sein?“, geht – sowohl für öffentliche als auch für private Unternehmen.
Im Mittelpunkt steht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 – European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umsetzt. Das bedeutet, dass die in der EU-Richtlinie festgelegten Anforderungen zur Barrierefreiheit verbindlich in deutsches Recht übernommen wurden und somit für betroffene Unternehmen in Deutschland rechtswirksam sind.
Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und erweitert die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit erstmals deutlich auf privatwirtschaftliche Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Es markiert einen Wendepunkt in der digitalen Gesetzgebung und einen Meilenstein im Bereich Inklusion: Barrierefreiheit wird zur wirtschaftsweiten Anforderung. Bereits vor dem BFSG galten für öffentliche Einrichtungen verbindliche Regelungen. Hier ist insbesondere die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu nennen.
Sie verpflichtet staatliche Institutionen, Hochschulen und andere öffentliche Stellen dazu, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen nach klar definierten Standards barrierefrei zu gestalten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum gesetzlich absichert.
Mit dem Inkrafttreten des BFSG wird dieser rechtliche Rahmen nun erweitert – und betrifft künftig auch zahlreiche Unternehmen, die bisher keine gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit hatten. Dadurch entsteht ein verbindlicher gesetzlicher Standard, der insbesondere für Anbieter mit direktem Kundenkontakt über digitale Kanäle eine zentrale Rolle spielen wird. Diese Unternehmen sollten sich jetzt dringend die Frage stellen, muss meine Webseite barrierefrei sein?


Was genau beinhaltete das Gesetz für eine Barrierefreie Webseite?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, welche grundlegenden Bedingungen Webseiten erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Das Gesetzt orientiert sich an international etablierten Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sowie an der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Standards legen genau fest, wie Inhalte, Funktionen und Strukturen einer Webseite gestaltet sein müssen, damit sie für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind.
Das Gesetz enthält keine bloßen Absichtserklärungen, sondern stellt klare Anforderungen an die Gestaltung und technische Umsetzung von Webseiten. Zudem beantwortet es die Frage „Muss meine Webseite barrierefrei sein“ explizit, indem es die genauen Kriterien der betroffenen Unternehmen und Institutionen auflistet.
Konkret bedeutet das: Webseiten müssen so aufgebaut sein, dass sie verständlich, bedienbar, wahrnehmbar und robust sind – diese vier Prinzipien sind der Kern der zugrunde liegenden WCAG-Richtlinien. Inhalte müssen logisch strukturiert, visuell klar erfassbar und mit Hilfstechnologien wie Screenreadern kompatibel sein. Dabei geht es nicht nur um optische Merkmale wie Kontrast oder Schriftgröße, sondern auch um funktionale Aspekte wie Tastaturbedienbarkeit, semantische HTML-Struktur, konsistente Navigation und leicht nutzbare Formulare.
Darüber hinaus fordert das Gesetz, dass Fehlermeldungen verständlich ausgegeben, Interaktionen nachvollziehbar gestaltet und nicht nur durch Farben oder Symbole vermittelt werden dürfen. Die Barrierefreiheit muss also tief in die Konzeption und technische Umsetzung der Website integriert sein – sie ist keine Zusatzfunktion, sondern Bestandteil der digitalen Grundstruktur.
Für Unternehmen bedeutet das: Es reicht nicht, eine barrierefreie PDF bereitzustellen oder einen Kontrastregler einzubauen. Vielmehr muss die gesamte Webseite, vom Design bis zur Programmierung, ganzheitlich gestaltet sein. Die Anforderungen gelten dabei unabhängig vom verwendeten Content-Management-System und betreffen alle Bereiche, die Nutzer:innen zur Informationsaufnahme oder Interaktion nutzen.
Wer also sicherstellen will, gesetzeskonform zu handeln, sollte sich frühzeitig mit der praktischen Umsetzung dieser Anforderungen auseinandersetzen. Denn auf die Frage „Muss meine Webseite barrierefrei sein?“ folgt direkt die nächste: „Was genau muss ich dafür tun?“ – und darauf gibt das Gesetz eine klare Antwort.
Für wen gilt das Gesetzt für barrierefreie Webseiten und für wen nicht?
Im Allgemeinen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt für Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online für Verbraucher anbieten bzw. bewerben. Nicht die Branche eines Unternehmens ist entscheidend, sondern ob und wie eine Webseite als digitaler Zugangspunkt für Verbraucher dient.
Wer also etwa über eine Website Produkte verkauft, Buchungen ermöglicht oder digitale Informationen zu Dienstleistungen bereitstellt, fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit unter das BFSG. Das Gesetz greift immer dann, wenn ein Unternehmen digitale Zugänge für Verbraucher schafft. Dafür reicht bereits eine einfache Webseite, auf der Dienstleistungen dargestellt oder zur Buchung angeboten werden, ganz gleich ob es sich um einen Online-Shop, ein Kundenportal oder ein einfaches Informationsangebot handelt.
Somit müssen sich alle Unternehmen bei denen ein Kunde (B2C) etwas kaufen kann die Frage stellen, „muss meine Webseite barrierefrei sein?“. Die Antwort darauf hängt dann maßgeblich vom Geschäftsmodell, der Unternehmensgröße und der Zielgruppenansprache ab.
- Muss meine Webseite barrierefrei sein als Hersteller und Händler von Hardwaresystemen? Ja.
- Muss meine Webseite barrierefrei sein als Anbieter von Selbstbedienungsterminals
Dienstleister im elektronischen Geschäftsverkehr? Ja. - Muss meine Webseite barrierefrei sein als Telekommunikationsanbieter,
Bank oder Finanzdienstleister? Ja - Muss meine Webseite barrierefrei sein als Anbieter von Personenbeförderungsdiensten? Ja
Wie bei den meisten Gesetzen gibt es auch beim BFSG Ausnahmen. Der Gesetzgeber hat bewusst Ausnahmeregelungen geschaffen, um kleine Unternehmen nicht unverhältnismäßig zu belasten und die Umsetzbarkeit für alle Marktteilnehmer zu wahren. Dennoch ist es wichtig, genau zu verstehen, für wen das Gesetz zur Barrierefreiheit gilt und für wen nicht.
Als Faustregel gilt: Kleinstunternehmer sind nicht zur Einhaltung verpflichtet.
Darunter fallen Betriebe mit:
- weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz
- oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
Solche Kleinstunternehmen sind laut BFSG nicht verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – sofern sie nicht ohnehin unter eine andere gesetzliche Regelung fallen (z. B. BITV 2.0 für öffentliche Stellen). Wer also beispielsweise einen kleinen Online-Shop betreibt oder als Einzelunternehmer eine Dienstleistung über eine Webseite anbietet, kann von dieser Ausnahme profitieren.
Ab wann ist eine Webseite barrierefrei?
Eine Webseite gilt dann als barrierefrei, wenn sie so gestaltet ist, dass sie unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen von Benutzern vollständig nutzbar ist. Barrierefreiheit beginnt also nicht bei der reinen Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern bei der praktischen Nutzbarkeit für alle.
Im rechtlichen Sinne spricht man von einer barrierefreien Webseite, wenn sie den Anforderungen der WCAG 2.1 auf dem Level AA. In Deutschland ist diese Definition durch die BITV 2.0 und das BFSG verbindlich geregelt. Eine Webseite ist nicht erst dann barrierefrei, wenn sie „perfekt“ ist – sondern wenn sie grundsätzlich verständlich, bedienbar, wahrnehmbar und robust aufgebaut ist. Dazu gehört beispielsweise, dass Inhalte per Tastatur erreichbar sind, die Struktur logisch aufgebaut ist und visuelle Elemente auch für Screenreader zugänglich sind. Nur wenn all diese Aspekte zusammenspielen, erfüllt eine Webseite das, was man heute als digitale Barrierefreiheit versteht.
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Die Frage muss meine Webseite barrierefrei sein, lässt sich nur mit Blick auf die Richtlinien des BFSG beantworten. Damit Sie sich nicht in das Gesetzt einlesen müssen, haben wir einen Test erstellt mit dem Sie in 2 Minuten erfahren, ob ihre Webseite barrierefrei sein muss.
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Was muss an meiner Webseite Barrierefrei sein?
Nicht nur die Frage, muss meine Webseite barrierefrei sein, ist entscheidend – sondern auch, welche Bestandteile konkret betroffen sind. Wer eine Webseite BFSG-konform gestalten möchte, sollte wissen, welche Bereiche einer Homepage besondere Aufmerksamkeit erfordern. Barrierefreiheit bedeutet dabei nicht nur, technische Normen zu erfüllen – sondern die eigene Webseite so zu gestalten, dass alle Nutzer:innen möglichst selbst bestimmt und reibungslos damit interagieren können. Das betrifft sowohl visuelle als auch strukturelle, inhaltliche und interaktive Elemente.
Wenn die Antwort auf die Fragen „Muss meine Webseite barrierefrei sein?“ Ja ist, sind hier die essenziellen Punkte, die eine Webseite laut dem neuen Gesetz erfüllen muss:
- Klare Strukturierung von Inhalten (Überschriften, Absätze, Listen und Navigationsbereiche)
- Texte sind in verständlicher Sprache formuliert
- Alternative Texte für Bilder und Grafiken sind vorhanden (Screenreader)
- Tastaturbedienbarkeit damit die Webseite vollständig ohne Maus genutzt werden kann
- Ausreichende Farbkontraste und Schriftgröße (Typografie)
- Kontaktformulare, Suchfelder und Bestellprozesse müssen klar beschriftet, verständlich und auch mit assistiven Technologien nutzbar sein.
- Nutzer dürfen z. B. nicht nur durch Farbe oder Ton auf wichtige Inhalte hingewiesen werden.
- Die Webseite muss auf verschiedenen Endgeräten, Bildschirmgrößen und Zoom-Stufen problemlos funktionieren.
- Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader, Braillezeilen oder Sprachsteuerungen)
Werden diese Kriterien erfüllt, gilt eine Webseite als BFSG-konform und sie brauchen sich über die Überlegung muss meine Webseite barrierefrei sein keine Gedanken mehr machen.

Digitale Barrierefreiheit: Pflicht für moderne Unternehmen
Für moderne Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit heute weit mehr als nur eine rechtliche Anforderung – sie ist ein zentrales Element unternehmerischer Verantwortung und Wettbewerbsfähigkeit. In einer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt ist die Webseite oftmals der erste Kontaktpunkt mit Kunden, Bewerbern oder Geschäftspartnern. Ich meine, was machen Sie als erstes wenn Sie nach einem Angebot oder einer Dienstleistung suchen? Vermutlich zücken Sie ihr Smartphone und googlen gerade danach.
Spätestens an diesem Punkt stellen sich viele Unternehmer zurecht die Frage: Muss meine Webseite barrierefrei sein? Denn genau beim digitalen Erstkontakt entscheidet sich, ob das eigene Angebot wirklich für alle zugänglich ist. Wenn dieser Zugang dann nicht für alle Menschen gleichermaßen möglich ist, entsteht eine Barriere, sie schaffen einen Ausschluss und verlieren vermutlich einen potenziellen Neukunden.
Gerade für Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen, E-Commerce Angeboten oder webbasierten Dienstleistungen wird Barrierefreiheit zu einem must have. Nicht nur gesetzlich auch, sondern auch strategisch. Denn barrierefreie Webseiten sind besser auffindbar, nutzerfreundlicher, vertrauenswürdiger und zukunftssicherer. Sie ermöglichen nicht nur mehr Menschen die Nutzung, sondern sie reduzieren auch Supportaufwand, senken Absprungraten und steigern langfristig den Umsatz. Zudem erwarten Menschen heute mehr denn je, dass Unternehmen inklusiv denken und handeln.
Digitale Barrierefreiheit ist daher ein sichtbares Zeichen für Innovationskraft, Markenbewusstsein, Kundennähe und nicht zuletzt ein wichtiges Kriterium im Employer Branding. Unternehmen, die heute auf Barrierefreiheit setzen, treffen also nicht nur eine Entscheidung im Sinne der Rechtskonformität – sie positionieren sich als verantwortungsbewusste und innovative Marktteilnehmer.
Barrierefreiheit als Teil moderner Unternehmensethik
Ein solcher Wertekompass zeigt sich besonders dort, wo Ethik und Digitalisierung aufeinandertreffen. Wer digitale Angebote so gestaltet, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, handelt nicht nur im Sinne der Inklusion, sondern zeigt auch gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein. Moderne Unternehmensethik bedeutet, über gesetzliche Mindeststandards hinauszugehen. Es geht darum, Werte wie Gleichberechtigung, Respekt und Chancengleichheit aktiv zu leben. Nicht nur durch Maßnahmen am Arbeitsplatz, sondern auch im Internet. Eine barrierefreie Webseite ist ein sichtbares Zeichen für Verantwortungsbewusstsein, Inklusion und Kundenzentrierung.
Firmengiganten wie Apple haben sich nicht nur gefragt, muss meine Webseite barrierefrei sein, sondern versuchen alle Produkte inklusiv zu gestalten. Der Technologiekonzern integriert seit Jahren konsequent Barrierefreiheit in all seine Produkte – von der Webseite bis zum Betriebssystem. Funktionen wie VoiceOver, Bildschirmvergrößerung, Farbanpassungen oder vollständige Tastaturnavigation zeigen: Barrierefreiheit ist bei Apple kein Zusatz, sondern ein fester Bestandteil der Produktphilosophie. Das Unternehmen beweist, dass Inklusion, Innovation und wirtschaftlicher Erfolg keine Gegensätze sind – sondern sich gegenseitig stärken.
Besonders in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Sensibilität für Diversität und Inklusion erwarten viele Menschen von Unternehmen, dass sie diese Themen ernst nehmen und sichtbar umsetzen. Daher muss eine Webseite barrierefreie sein, unbedingt.
Warum Barrierefreiheit auch für kleine Unternehmen sinnvoll ist
Gerade kleinere Betriebe fragen sich dennoch oft, ob sich der Aufwand lohnt, wenn laut Gesetz die Antwort auf die Frage „Muss meine Webseite barrierefrei sein?“ nein ist. Dabei bietet gerade eine barrierefreie Webseite für kleine Betriebe, lokale Dienstleister und inhabergeführte Shops erhebliche Vorteile – auch wenn dies gesetzlich (noch) nicht verpflichtend ist. So zeigt eine aktuelle Studie von MyAbilty dass 38 % der Unternehmen, die digitale Zugänglichkeitsfunktionen implementiert haben, einen Umsatzanstieg verzeichnen konnten. Grund dafür ist eine weitere Erkenntnis aus der Studie über das Verhalten von Menschen mit Behinderung auf Online-Shops:
- 65,5 % verlassen die Webseite sofort, wenn sie nicht barrierefrei ist
- 12,7 % greifen zum Telefon, um Auskunft zu erhalten
- 32,7 % müssen um Hilfe bitten
- 30,9 % entscheiden sich gegen den Kauf
Nun können Sie selber Anhand der Besucherzahlen auf ihrer Webseite oder ihrem Online-Shop ausrechnen, was für ein gigantischer Hebel eine barrierefreie Webseite sein kann.
Ein weiterer großer Vorteil ist die Steigerung der Kundenzufriedenheit. Barrierefreie Homepages bieten eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher, was zu einer höheren Kundenbindung und positiven Mundpropaganda führen kann. Dies ist besonders für kleine Unternehmen von Bedeutung, da sie oft auf lokale Empfehlungen und Stammkunden angewiesen sind.
Die Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen trägt nicht nur zur gesellschaftlichen Inklusion bei, sondern kann auch ökonomische Vorteile für kleine Unternehmen mit sich bringen. Es handelt sich um eine Investition in die Zukunft, die sowohl dem Unternehmen als auch der Gesellschaft zugutekommt. Daher ist die Frage „Muss meine Webseite barrierefrei sein?“ auch für kleine Betriebe immer relevanter.
Barrierefreies Webdesign: Struktur, Layout & Navigation
Ein barrierefreies Webdesign beginnt bereits bei der Grundstruktur der Seite. Seitenaufbau, Navigationslogik und visuelle Gestaltung sollten so konzipiert sein, dass sie auch ohne Maus oder Touchscreen verständlich und bedienbar sind. Ein klar gegliederter Seitenaufbau mit konsistenter Menüstruktur hilft Menschen mit kognitiven Einschränkungen ebenso wie Nutzer:innen, die Screenreader verwenden.
Dabei spielen semantisch korrekte HTML-Elemente eine zentrale Rolle: Überschriften sollten hierarchisch geordnet sein (H1 bis H6), Navigationselemente als solche ausgezeichnet und Inhalte klar voneinander getrennt. Auch die visuelle Gestaltung ist relevant: Ausreichende Kontraste, gut lesbare Schriftgrößen und die Vermeidung von Farbkonflikten unterstützen Nutzer mit Sehbehinderungen. Das Layout muss skalierbar und responsiv sein, sodass es auch bei Vergrößerung oder auf Mobilgeräten korrekt dargestellt wird. Besonders bei responsiven Webdesigns ist eine Frage essenziell: Muss meine Webseite barrierefrei sein?
Texte und Bilder barrierefrei aufbereiten
Digitale Inhalte müssen verständlich, strukturiert und zugänglich formuliert sein. Das beginnt bei der Sprache: Kurze Sätze, klare Begriffe und eine übersichtliche Formatierung helfen nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten, sondern steigern die Lesbarkeit insgesamt – was auch Suchmaschinen positiv bewerten. Bilder, Grafiken und Icons benötigen Alternativtexte (ALT-Tags), damit Screenreader die Inhalte korrekt wiedergeben können.
Diese sollten nicht automatisch generiert, sondern aussagekräftig und beschreibend formuliert sein.
Reine Ziergrafiken sollten im Code korrekt als dekorativ gekennzeichnet werden, damit sie von assistive Hilfstechnologien ignoriert werden. Auch bei eingebetteten Medien – z. B. Videos oder interaktiven Inhalten – gilt: Untertitel, Audiobeschreibungen oder Transkripte sorgen dafür, dass alle Nutzer:innen die Inhalte erfassen können, egal wie ausgeprägt deren Hör- oder Sehfähigkeit ist.
Formulare, Buttons und interaktive Elemente richtig umsetzen
Formulare und interaktive Elemente wie Buttons, Suchfelder oder Bestellprozesse sind häufige Stolperfallen in puncto Barrierefreiheit. Dabei sind sie besonders kritisch – denn hier geht es oft um wichtige Aktionen wie Kontaktaufnahme, Anmeldung oder Transaktionen. Damit alle Nutzer:innen Formulare bedienen können, müssen diese:
- tastaturbedienbar sein
- korrekt beschriftet (z. B. mit Label-Elementen)
- visuell klar strukturiert und mit ausreichendem Abstand gestaltet sein
Buttons sollten nicht nur optisch als klickbar erkennbar sein, sondern auch über eindeutige Beschriftungen verfügen, z. B. „Anfrage senden“ statt „Klicken“.
Fehlermeldungen, Ladezustände oder Erfolgshinweise müssen so ausgegeben werden, dass sie auch von Screenreadern erfasst und eindeutig zugeordnet werden können. Hier helfen ARIA-Rollen oder Live-Regions im Code.
Erste Maßnahmen für digitale Barrierefreiheit
Nun wissen sie, muss meine Webseite barrierefrei sein oder nicht. Doch wie können Sie dies für ihre Webseite umsetzten und was sind die ersten Schritte?
Der erste Schritt zur barrierefreien Webseite ist immer die Bestandsaufnahme: Wie barrierefrei ist Ihre Website aktuell? Welche Anforderungen erfüllt sie bereits und wo bestehen noch digitale Hürden?
Um genau das herauszufinden, bieten wir hier einen kostenlosen Test, mit dem Sie Ihre Webseite innerhalb weniger Minuten auf Barrierefreiheit prüfen können. Dabei analysieren wir zentrale Kriterien wie:
- Kontrastverhältnisse (Im Bezug auf die Frage muss meine Webseite barrierefrei sein?)
- Alternativtexte bei Bildern (Im Bezug auf die Frage muss meine Webseite barrierefrei sein?)
- Semantisch korrekte HTML-Struktur (Im Bezug auf die Frage muss meine Webseite barrierefrei sein?)
- Tastaturbedienbarkeit (Im Bezug auf die Frage muss meine Webseite barrierefrei sein?)
- Zugänglichkeit interaktiver Elemente (Im Bezug auf die Frage muss meine Webseite barrierefrei sein?)
Nach dem Check erhalten Sie eine ausführliche Auswertung mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, individuell für Ihre Webseite.
Wenn Sie ihre Webseite im Handumdrehen schnell und kostengünstig barrierefrei machen möchten haben wir auch dafür die Lösung:
Unser Barrierefrei Digital Assistent macht ihre Webseite auf Knopfdruck barrierefreie. Mit zahlreichen intelligenten Funktionen, wie Skalierbare Schriftgrößen, Automatisierte Kontrastanpassung, Fokussteuerung, Navigationshilfe und vieles mehr wird ihre Homepage zu einer inklusiven Plattform auf der sich jeder problemlos zurechtfindet.
Weitere Infos erfahren Sie hier.
Die Frage „Muss meine Webseite barrierefrei sein?“ lässt sich nach aktuellem Stand der Gesetzgebung und gesellschaftlichen Entwicklung immer klarer beantworten: Für viele Unternehmen ist Barrierefreiheit bereits Pflicht – für alle anderen mindestens ein Wettbewerbsvorteil.
Was vor einigen Jahren noch als optional galt, ist heute ein zentrales Kriterium für digitale Teilhabe, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit. Die rechtlichen Anforderungen, insbesondere durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), schaffen einen verbindlichen Rahmen, dem sich Unternehmen nicht mehr entziehen können. Doch Barrierefreiheit sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht verstanden werden, sondern als Chance zur Stärkung der eigenen Marke, zur Erweiterung der Zielgruppe und zur Erfüllung ethischer Unternehmenswerte.
Ob Sie also gesetzlich verpflichtet sind oder freiwillig handeln. Der Weg zu einer barrierefreien Webseite beginnt mit dem ersten Schritt: Der Analyse des Status quo. Unser kostenloser Barrierefreiheitstest hilft Ihnen, den Überblick zu gewinnen. Und mit dem Barrierefrei Digital Assistenten setzen Sie die notwendigen Maßnahmen schnell, effizient und ganz ohne technisches Vorwissen um.
Wer heute barrierefrei denkt, handelt zukunftsorientiert. Aufgrund dessen sollte jeder die Frage „Muss meine Webseite barrierefrei sein?“ mit: Ja definitiv beantworten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre digitale Präsenz inklusiver, professioneller und gesetzeskonform zu gestalten – für alle Menschen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.

