Was Unternehmen jetzt tun müssen, um Websites barrierefrei zu gestalten

Die Zeit läuft: Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit in Deutschland Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Ziel ist klar: Websites und Anwendungen sollen für alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich sein.

Doch was bedeutet das konkret? Welche Maßnahmen können Sie ergreifen, um Ihre Website barrierefrei und rechtskonform zu machen? Und welche Vorteile bringt Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die Europäische Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen und Institutionen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen diese ohne Probleme nutzen können.

Wer ist betroffen?

  • Hersteller, Händler und Dienstleister, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
  • Websites mit interaktiven Elementen, wie Onlineshops, Kontaktformulare oder Chatbots.
  • Dienstleistungen wie digitale Bankangebote, E-Book-Reader oder Mobilitätsdienste.

Gibt es Ausnahmen? Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

  • Digitale Produkte wie Computer, Smartphones, E-Book-Reader oder Selbstbedienungsterminals.
  • Dienstleistungen wie Websites, Messenger-Dienste, digitale Bankangebote, Mobilitätsdienste und mehr.
  • Websites und mobile Apps
  • E-Commerce-Plattformen
  • Bankdienstleistungen wie Online-Banking
  • Dienstleistungen im Verkehrswesen (z. B. Flug- und Bahnreservierungen)
  • E-Books und andere digitale Medien
  • Elektronische Kommunikation und Informationssysteme

Die Gesetzesänderung ist ein klarer Schritt hin zu mehr Inklusion und digitaler Teilhabe und setzt ein starkes Zeichen für die gesellschaftliche Verantwortung in der digitalen Welt.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Anwendungen für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Das schließt Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen ein, aber auch Personen mit temporären Einschränkungen, wie Verletzungen oder altersbedingten Schwierigkeiten.

Wichtige Aspekte der Barrierefreiheit:

    • Zugänglichkeit: Inhalte müssen mindestens über zwei Sinneskanäle (z. B. Sehen und Hören) wahrnehmbar sein.
    • Benutzerfreundlichkeit: Navigation und Interaktionen müssen einfach und klar sein.
    • Technische Kompatibilität: Websites und Anwendungen müssen mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Braille-Displays kompatibel sein.

Vorteile einer barrierefreien Website

Eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile:

  1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen und Strafen durch die Einhaltung des BFSG.
  2. Erweiterung Ihrer Zielgruppe: Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie Millionen potenzieller Nutzer, die auf zugängliche digitale Inhalte angewiesen sind.
  3. Verbesserung der Nutzererfahrung: Klare Strukturen, einfache Navigation und zugängliche Inhalte erhöhen die Zufriedenheit aller Nutzer.
  4. SEO-Optimierung: Suchmaschinen bewerten barrierefreie Websites oft besser, da sie strukturierte Inhalte und Alt-Texte enthalten.
  5. Positives Image: Setzen Sie ein Zeichen für Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung.

Schritt für Schritt: So wird Ihre Website barrierefrei

  • Bestandsaufnahme: Analysieren Sie den aktuellen Stand Ihrer Website mit Tools wie dem „Wave Accessibility Checker“ oder „Lighthouse“.
  • Strategie entwickeln: Identifizieren Sie die notwendigen Maßnahmen und erstellen Sie einen Plan zur Umsetzung.
  • Maßnahmen umsetzen: Fügen Sie barrierefreie Funktionen wie Alt-Texte, skalierbare Schriftgrößen, Vorlesemodus oder Tastaturnavigation hinzu.
  • Tests durchführen: Überprüfen Sie Ihre Website mit automatisierten Tools und manuellem Testing, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entspricht.
  • Barrierefreiheits-Erklärung veröffentlichen: Geben Sie an, welche Teile Ihrer Website barrierefrei sind, und stellen Sie Feedback-Möglichkeiten bereit.

Welche digitalen Barrieren gibt es?

Barrieren können vielfältig sein und betreffen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Nutzer mit veralteten Geräten oder geringen digitalen Kenntnissen. Hier sind die häufigsten Barrieren:

  • Visuelle Barrieren:
    • Bilder ohne Alt-Texte.
    • Schlechte Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
    • Nicht anpassbare Schriftgrößen.
  • Auditive Barrieren:
    • Fehlende Untertitel bei Videos und Audios.
    • Keine Transkriptionen für Audioinhalte.
  • Motorische Barrieren:
    • Kleine oder schwer zu treffende Schaltflächen.
    • Keine Tastaturnavigation.
  • Kognitive Barrieren:
    • Komplexe Sprache und unklare Navigation.
    • Schlecht strukturierte Inhalte.
  • Technologische Barrieren:
    • Inkompatibilität mit Screenreadern oder Braille-Displays.
    • Veraltete Technologien.

Wie prüfen Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website?

Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt idealerweise in zwei Schritten:

  1. Automatisierte Tests: Tools wie Axe, Wave oder Lighthouse helfen dabei, erste Barrieren zu erkennen.
  2. Manuelle Tests: Überprüfen Sie die Bedienbarkeit mit Screenreadern, die Tastaturnavigation und den Kontrast. Holen Sie sich außerdem Feedback von betroffenen Nutzern.

Unsere Lösung: Der Barrierefrei Digital Assistent

Mit dem Barrierefrei Digital Assistent wird Ihre Website im Handumdrehen barrierefrei. Unser Tool bietet:

  • Skalierbare Schriftgrößen und Kontrasteinstellungen.
  • Vorlesefunktion für sehbehinderte Nutzer.
  • Anpassbare Navigation und Tastatursteuerung.
  • Automatisierte Updates zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Checkliste zur Umsetzung

1. Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte

☐ Alle Bilder haben aussagekräftige Alt-Texte. (Ein Alt-Text ist ein Alternativtext, bspw. eine kurze Bildbeschreibung oder eine kurze sprachliche Übersetzung eines visuellen Inhalts im Internet)

☐ Für nicht-textuelle Inhalte (z. B. Videos, Grafiken) sind Textalternativen verfügbar.

☐ Beschreibungen von Diagrammen und Grafiken sind vorhanden und verständlich.

2. Untertitel und Transkription für Multimedia-Inhalte

☐ Videos verfügen über Untertitel.

☐ Audioinhalte haben Transkripte (Verschriftlichung von Audio- oder Videodateien).

☐ Bei Live-Übertragungen sind Echtzeit-Untertitel vorhanden

3. Bedienbarkeit von Benutzeroberflächen und deren Navigation

☐ Die Website kann mit der Tastatur navigiert werden (Tab-Index).

☐ Die Navigation ist konsistent und logisch.

☐ Es gibt eine klare Struktur mit Überschriften (H1, H2, H3 usw.).

☐ Alle Benutzeroberflächenelemente (Menüs, Dialoge, etc.) sind auch für Screenreader zugänglich.

☐ ARIA-Rollen und -Attribute werden richtig eingesetzt, wo es nötig ist. ARIA (Accessible Rich Internet Applications) ist ein Standard, der hilft, dynamische Websites und komplizierte Webanwendungen für Menschen, die Hilfsmittel wie Screenreader nutzen, zugänglicher zu machen. ARIA-Rollen und -Attribute zeigen, welche Funktion ein Element auf der Website hat, zum Beispiel, ob es ein Button, ein Menü oder eine Warnung ist.

4. Lesbarkeit

☐ Der Text hat ausreichend Kontrast zum Hintergrund (mindestens 4,5:1 für normalen Text).

☐ Der Text ist in einfacher oder leichter Sprache verfasst.

☐ Schriftarten sind gut lesbar und nicht zu klein.

5. Interaktive Elemente
☐ Formulare sind korrekt beschriftet und haben klare Hinweise (Labels).

☐ Fehler in Formularen werden klar kommuniziert und Verbesserungshinweise gegeben.

☐ Alle interaktiven Elemente sind zugänglich (Buttons, Links, etc.).

6. Visuelle Gestaltung
☐ Es gibt keine Verwendung von Farben allein zur Übermittlung von Informationen, also ohne Erklärung.

☐ Der Inhalt ist responsiv und auf verschiedenen Geräten gut lesbar.

☐ Animationen können pausiert oder gestoppt werden.

7. Auditive Inhalte
☐ Audio- und Videoinhalte können pausiert, gestoppt oder stummgeschaltet werden.

☐ Hintergrundgeräusche sind weder störend noch überlagern sie den gesprochenen Text.

8. Fehlermeldungen und -behandlung

☐ Fehlermeldungen sind verständlich und präzise.

☐ Es gibt klare Anweisungen, wie Fehler behoben werden können.

9. Technische Aspekte
☐ Die Webseite verwendet Standards, die von Browsern unterstützt werden.

☐ Die Website ist mit gängigen Screenreadern kompatibel (z. B. JAWS, NVDA).

☐ Die Website ist auf verschiedenen Browsern und Plattformen getestet.

10. Nutzertests

☐ Durchführung von Tests mit realen Nutzern, die unterschiedliche Behinderungen haben.

☐ Feedback von Nutzern einholen und entsprechende Anpassungen vornehmen.

Abschluss

☐ Die Website wird regelmäßig auf Barrierefreiheit überprüft und aktualisiert.

☐ Es gibt einen Plan für die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit.

Fazit

Barrierefreiheit ist keine Option, sondern eine Verpflichtung – und eine Chance. Mit dem Barrierefrei Digital Assistent machen Sie Ihre Website nicht nur BFSG-konform, sondern auch nutzerfreundlicher und zukunftssicher.

Erfahren Sie mehr und starten Sie jetzt: Kontaktieren Sie uns hier. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich

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Das bedeutet, dass Sie Dienstleistungen direkt an Endverbraucher (Konsumenten) anbieten, wie z.B. Beratung oder Online-Buchungen.

Bieten Sie eine der unten aufgeführten Dienstleistungen an?

Wählen Sie aus, ob Ihr Unternehmen eine oder mehrere der unten genannten Dienstleistungen anbietet.

  • B2C-Online-Shop: Website, die Dienstleistungen direkt an Endkunden verkauft. Beispiel: Online-Beratung.
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Buchungen und Interaktionen. Beispiel: Online-Terminbuchung auf der Website.
  • Telefondienste: Telefonische Kommunikation. Beispiel: Buchung eines Friseurtermins über Online-Auftritt.
  • E-Books: Bücher, die auf elektronischen Geräten gelesen werden können. Beispiel: Eine Plattform, über die man E-Books kaufen kann.
  • Messenger-Dienste: App zum Austausch von Nachrichten. Beispiel: Messenger-Dienste.
  • Bankdienstleistungen: Finanzdienstleistungen, die von Banken online angeboten werden. Beispiel: Das Online-Banking einer Bank.
  • Personenbeförderungsdienste: Digitale Services für Fahrgäste. Beispiel: Online-Buchungssysteme für Zugfahrten.
  • Auf Mobilgeräten: Apps und Dienste, die auf Smartphones oder Tablets genutzt werden können. Beispiel: Eine App für Fernbusreisen.

Ergebnis

✔️

Ihr Unternehmen ist betroffen und muss die Anforderungen des BFSG bis 28. Juni 2025 erfüllen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Basierend auf Ihren Angaben könnte Ihr Unternehmen verpflichtet sein, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Dies bedeutet, dass Ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen.

Nächste Schritte

  • Kontaktieren Sie unser Team für ein kostenloses Beratungsgespräch.
  • Informieren Sie sich über gesetzliche Anforderungen und Fristen.
  • Nutzen Sie unsere Tools zur Überprüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit.
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